Die Bedeutung der Erstzustellquote
Jedes Paket, das nicht beim ersten Versuch zugestellt wird, verursacht unnötige Kosten. Lagerhaltungskosten, erneute Zustellversuche und die Frustration des Endkunden belasten die Marge. Eine hohe Erstzustellquote ist daher kein Luxus, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Durch die gezielte Nutzung von Empfänger-Services reduzieren Sie die Anzahl der Pakete, die in Filialen landen oder zurück an den Absender gehen.
Die Zustellung an eine Packstation oder einen Wunschort entlastet den Zusteller und garantiert dem Kunden eine flexible Paketannahme ohne Wartezeit.
Strategische Nutzung von DHL-Services
Die Integration von DHL-Services wie der Packstation oder dem Wunschort ist heute Standard. Nutzen Sie eine automatisierte automatisierte Multichannel-Versandsoftware, um diese Optionen bereits im Checkout-Prozess abzufragen. Kunden, die ihre Präferenzen aktiv wählen, sind nachweislich zufriedener.
| Service | Vorteil für den Händler | Vorteil für den Kunden |
|---|---|---|
| Packstation | Geringere Retourenquote | Rund-um-die-Uhr Abholung |
| Wunschort | Zustellung ohne Anwesenheit | Kein Gang zur Filiale |
| Wunschtag | Planbare Logistik | Maximale Flexibilität |
Technische Umsetzung im Versandprozess
Die Übermittlung der Daten muss fehlerfrei erfolgen. Nutzen Sie die API-Schnittstellen, um die Packstations-ID korrekt als Lieferadresse zu hinterlegen. Ein falsch formatiertes Adressfeld führt unweigerlich zur Fehlleitung.
Prüfen Sie die Eingabe der Packstations-Nummer bereits im Warenkorb.
Übertragen Sie die Daten strukturiert an den Versanddienstleister.
Informieren Sie den Kunden aktiv über den Status der Wunschzustellung.
Sollten Sie Unterstützung bei der Anbindung benötigen, können Sie ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, um Ihre Prozesse zu optimieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bei der Erhebung von Kundendaten für den Versand müssen Sie die DSGVO beachten. Die Datenübermittlung an den Versanddienstleister ist zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zulässig. Achten Sie darauf, dass die AGB des Versanddienstleisters stets aktuell sind.
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