Was ist die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht ist eine gesetzliche Anforderung, die aus dem Wachstumschancengesetz und der EU-Richtlinie 2014/55/EU entstanden ist. Sie verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren elektronischen Format auszustellen und zu empfangen.

Eine normale PDF-Rechnung oder ein eingescanntes Papierdokument gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Die Rechnung muss in einem standardisierten XML-basierten Format vorliegen, das automatisch von Buchhaltungssystemen verarbeitet werden kann.

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Wichtig: Eine PDF-Rechnung — auch wenn sie per E-Mail verschickt wird — ist keine E-Rechnung im Sinne der neuen Pflicht. Es wird ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD benötigt.

Wen betrifft die Pflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen mit Sitz in Deutschland stellen — also B2B-Transaktionen im Inland.

Betroffen: B2B-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen
Betroffen: Onlinehändler, die an Wiederverkäufer oder Unternehmen verkaufen
Betroffen: Kleinunternehmer, die B2B-Rechnungen ausstellen (ab 2027)
Nicht betroffen: B2C-Rechnungen an Privatpersonen
Nicht betroffen: Rechnungen an ausländische Unternehmen (außerhalb Deutschland)
Nicht betroffen: Rechnungen unter 250 € (Kleinbetragsrechnungen)

Der Zeitplan: Was gilt wann?

1. Januar 2025
Empfangspflicht

Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das bedeutet: Dein System muss XRechnung- und ZUGFeRD-Dokumente entgegennehmen können.

1. Januar 2027
Ausstellungspflicht für alle Unternehmen

Alle Unternehmen — unabhängig von Größe und Umsatz — müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Ausnahmen für Kleinunternehmer laufen aus.

1. Januar 2028
Meldesystem (geplant)

Geplant ist ein zentrales staatliches Meldesystem, an das E-Rechnungsdaten in Echtzeit übermittelt werden — ähnlich wie in Italien bereits etabliert.

XRechnung und ZUGFeRD erklärt

In Deutschland sind zwei Formate für die E-Rechnung zugelassen: XRechnung und ZUGFeRD. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen — sie unterscheiden sich aber in ihrer praktischen Handhabung.

Was ist der Unterschied?

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XRechnung

Reines XML

XRechnung ist ein reines XML-Format — maschinenlesbar, aber für Menschen nicht direkt lesbar. Es sieht aus wie Programmiercode und kann ohne spezielles Programm nicht visuell dargestellt werden.

Perfekt für automatische Verarbeitung
Standard für Behörden und Großunternehmen
Nicht menschenlesbar ohne Viewer

GoBD und Archivierungspflicht

Neben der E-Rechnungspflicht müssen alle Rechnungen — ob E-Rechnung oder klassische PDF — den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) entsprechen.

Das bedeutet konkret:

  • Aufbewahrungsfrist 10 Jahre für alle Rechnungen und Geschäftsdokumente
  • Unveränderlichkeit — Dokumente dürfen nach Erstellung nicht mehr verändert werden
  • Vollständigkeit — alle Transaktionen müssen lückenlos dokumentiert sein
  • Nachvollziehbarkeit — der Prüfer muss jeden Beleg schnell finden können

Für Onlinehändler mit hohem Bestellvolumen bedeutet das: Eine manuelle Archivierung ist kaum praktikabel. Ein modernes [Order Management System](../multichannel-versandsoftware.html) mit integrierter GoBD-konformer Archivierung löst dieses Problem automatisch.

Wie du die Pflicht einfach erfüllst

Die gute Nachricht: Wenn du ein modernes OMS verwendest, das E-Rechnungen nativ unterstützt, ist die technische Umsetzung kein Problem. Du musst nichts manuell tun — das System erstellt automatisch ZUGFeRD- oder XRechnung-konforme Rechnungen für jede Bestellung.

1
OMS mit E-Rechnung-Unterstützung nutzen

Stelle sicher, dass dein Order Management System XRechnung und ZUGFeRD nativ unterstützt — nicht als kostenpflichtiges Add-on, sondern inklusive.

2
Rechnungsvorlage einrichten

Deine Rechnungsvorlage muss alle Pflichtangaben enthalten: Steuernummer, USt-ID, vollständige Adresse beider Parteien, Leistungsdatum, Steuersatz und -betrag.

3
Archivierung aktivieren

Stelle sicher, dass alle Rechnungen GoBD-konform archiviert werden. Ein gutes OMS macht das automatisch — ohne Zusatzkosten oder separates Archivierungstool.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht 2025 klingt komplizierter als sie ist — zumindest wenn du das richtige Tool verwendest. Die Empfangspflicht gilt seit Januar 2025, die vollständige Ausstellungspflicht für alle Unternehmen ab 2027.

Für Onlinehändler, die ein OMS verwenden, das E-Rechnungen nativ unterstützt, ändert sich im täglichen Betrieb praktisch nichts. Das System erstellt automatisch konforme Rechnungen — du musst nur dafür sorgen, dass du das richtige Tool verwendest.

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