1. Hintergrund der Richtlinie (EU) 2024/825

Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie (EU) 2024/825 das Ziel, die Verbraucherinformationen bei Kaufentscheidungen zu vereinheitlichen. Viele Käufer verwechseln die gesetzliche Gewährleistung gemäß § 437 BGB mit einer freiwilligen Herstellergarantie. Das neue EU-Garantielabel soll diese Verwirrung beenden. Ab dem 27. September 2026 ist die Kennzeichnung für alle im E-Commerce angebotenen Waren verpflichtend, sofern eine Garantie gewährt wird oder der Händler auf die gesetzlichen Rechte hinweist.

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Wichtiger Stichtag: Die Umstellung muss spätestens bis zum 27. September 2026 vollständig in allen aktiven Verkaufskanälen implementiert sein.

2. Konkrete Pflichten für Webshop-Betreiber

Händler müssen nun klar differenzieren. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, während die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung darstellt. Das neue Label muss auf der Produktdetailseite gut sichtbar platziert werden. Es darf nicht in den Fußnoten oder versteckten Reitern verschwinden.

MerkmalGesetzliche GewährleistungFreiwillige Herstellergarantie
RechtsgrundlageGesetzlich (§ 437 BGB)Vertraglich (Hersteller)
Dauer24 MonateIndividuell festgelegt
Label-PflichtJa (Hinweis-Label)Ja (Garantie-Label)

3. Technische Umsetzung und Platzierung

Die Integration in Ihr Shopify-Setup oder andere Shopsysteme erfordert eine Anpassung der Produkttemplates. Nutzen Sie für die automatisierte Ausspielung eine automatisierte Multichannel-Versandsoftware, die Produktdaten zentral verwaltet, um Inkonsistenzen zu vermeiden. Die Platzierung sollte idealerweise in unmittelbarer Nähe zum Preis oder zum 'In den Warenkorb'-Button erfolgen.

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Datenprüfung

Identifizieren Sie alle Produkte mit Herstellergarantie.

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Template-Anpassung

Implementieren Sie das EU-Label-Icon und den Infotext im Frontend.

3
Validierung

Prüfen Sie die Darstellung auf mobilen Endgeräten.

4. Abmahnrisiken und Compliance

Fehlende oder irreführende Angaben zum Garantielabel stellen einen Wettbewerbsverstoß dar. Ab dem 27. September 2026 können Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen, wenn die Kennzeichnungspflichten ignoriert werden. Achten Sie darauf, dass die Texte den offiziellen EU-Vorgaben entsprechen und nicht durch eigene Marketing-Phrasen verwässert werden. Wenn Sie unsicher bei der technischen Umsetzung sind, können Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, um Ihre Prozesse zu optimieren.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Für eine rechtssichere Umsetzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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