Die grundlegenden Unterschiede
Die Umsatzsteuer ist für Händler ein durchlaufender Posten, doch der Zeitpunkt der Abführung an das Finanzamt variiert stark. Bei der Sollversteuerung entsteht die Steuerschuld bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – also meist mit Rechnungsstellung. Das Finanzamt fordert das Geld, bevor der Kunde überhaupt bezahlt hat.
Die Istversteuerung hingegen entkoppelt die Steuerlast vom Rechnungsdatum. Hier entsteht die Umsatzsteuer erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang. Für viele Onlinehändler ist dies ein massiver Vorteil, da sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
| Merkmal | Sollversteuerung | Istversteuerung |
|---|---|---|
| Entstehung der Steuer | Rechnungsstellung | Zahlungseingang |
| Liquidität | Belastend | Schonend |
| Standardfall | Regelfall | Auf Antrag |
Praxis-Check: Wer darf was?
Die meisten Unternehmen unterliegen automatisch der Sollversteuerung. Die Istversteuerung ist eine Ausnahmeregelung, die Sie beim Finanzamt beantragen müssen. Sie ist an bestimmte Umsatzgrenzen geknüpft. Liegt Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 600.000 Euro, können Sie die Istversteuerung beantragen. Auch Freiberufler profitieren oft von dieser Regelung.
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